Die Prüfungen erfolgen als Fortbildungsprüfungen nach § 42a der Handwerksordnung aus dem Jahr 2006. Die Abschlüsse wurden zuletzt 2017 seitens des Landes NRW staatlich anerkannt.
Nach erfolgreicher Abschlussprüfung werden die entsprechenden Titel verliehen:
„Gestalter:in im Handwerk” oder „Designer:in (HWK)”.
Der Titel „Meister:in + Designer:in (HWK)” wird verliehen, wenn sowohl die vier Teile der Meisterprüfung als auch die Prüfung Designer:in (HWK) erfolgreich abgeschlossen wurde. Wer einen Meistertitel bereits vorher erworben hat oder später erwirbt, kann ebenfalls den Titel Meister:in + Designer:in (HWK) verliehen bekommen.
Jede Absolventin und jeder Absolvent erhält eine Urkunde und ein Zeugnis der Handwerkskammer Münster über die bestandene Abschlussprüfung.
Im europäischen Ausland – zum Beispiel in England, Schweden und der Schweiz – können Designer:in-Absolventen zu einem Masterstudium an einer Hochschule zugelassen werden. Die Zulassungsverfahren regelt jede Universität, Fachhochschule oder Kunsthochschule selbstverständlich selbt nach den Regularien des eigenen Landes.
Wer also später eventuell einen Hochschulabschluss erreichen möchte, kann im Ausland eine Bachelor-Gleichwertigkeit unseres Designer:in-Abschlusses anerkannt bekommen. Unser Abschluss selbst ist kein Bachelor-Abschluss, sondern einer der Höheren Berufsbildung.