1. Gebühren, Zuschüsse und Eigenanteile

Gebühren, Zuschüsse und selbst aufzubringende Anteile(1)
Gebührenordnung für Starttermine 2025 | Stand: 07.03.2025

Gestalter:in im Handwerk 

3 Semester Vollzeit
 – Kursgebühren für Start August 2025(2): 11.700 Euro
 – Prüfungsgebühren: 350 Euro
 – davon nach 5 Jahren und Zuschuss des Aufstiegs-BAföGs(3)
    selbst aufzubringen: 3.012,50 Euro

Designer:in (HWK)

3 Semester Vollzeit, soweit der Abschluss Gestalter:in im Handwerk schon gemacht wurde:
 – Kursgebühren für Start Februar 2025(2): 11.700 Euro
 – Prüfungsgebühren: 400 Euro
 – davon nach 5 Jahren und Zuschuss des Aufstiegs-BAföGs(3)
    selbst aufzubringen: 3.025,00 Euro

6 Semester Vollzeit, also Gestalter:in im Handwerk und Designer:in (HWK) zusammen:
 – Kursgebühren für Start August 2025 sowie Februar 2027(2): 23.400 Euro
 – Prüfungsgebühren: 600 Euro
 – davon nach 5 Jahren und Zuschuss des Aufstiegs-BAföGs(3)
    selbst aufzubringen: 6.037,50 Euro

Meister:in + Designer:in (HWK)  

6 Semester Vollzeit.
Die Gebühren für die Abschlüsse Meister:in + Designer:in (HWK) umfassen die des Abschlusses Designer:in (HWK), siehe oben, plus die der Meister:in-Teile I–IV. Siehe zu den einzelnen Kosten der Meister:in-Teile in den unterschiedlichen Gewerken die HBZ-Webseiten.
  

2. Monatlicher Unterhaltsbeitrag – zu 100 % über das Aufstiegs-BAföG gefördert

Bei Vollzeitfortbildungen werden darüber hinaus Kosten des Unterhalts während der Unterrichtszeit einschließlich Ferien gefördert. Für Alleinstehende ohne Kinder ergibt der Unterhaltsbeitrag 1.019 € pro Monat (inklusive Krankenkassen- und Pflegeversicherungsbeitrag). Mit Start ab August 2020 werden 100 % der Unterhaltsförderung als nicht zurückzuzahlender Zuschuss gewährt.

Das Aufstiegs-BAföG wird, anders als das Hochschul-BAföG, unabhängig vom Einkommen der Eltern berechnet. Eigenes Vermögen ab 45.000 € (bei Alleinstehenden) wird bei der Ermittlung des Unterhaltsbeitrags allerdings angerechnet. 
  

3. Weitere auf die Unterrichte bezogene Kosten

Zusätzlich zu den aufgeführten Lehrgangs- und Prüfungsgebühren fallen individuell unterschiedliche Kosten für Material, Werkzeuge und Geräte (ca. 1.000–5.000 € je nach eigener Entscheidung) sowie gegebenenfalls Exkursionen (ca. 200–800 € je nach Umfang) an.

Es wird erwartet, dass jeder bzw. jede Teilnehmer:in im Lauf der ersten Monate ein eigenes Laptop mit Grafikprogrammen (Adobe CC) und nach Möglichkeit eine Fotokamera (DSLR- oder Systemkamera) zur Verfügung hat. Der Förderverein der Akademie unterstützt etwaige Anschaffungen mit einem zinsfreien Darlehen von bis zu 1.200 €.

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(1) Die auf dieser Seite gemachten Angaben sind nach bestem Wissen erstellt, aber ohne Gewähr.

(2) Die Gebühren sind für Starttermine im laufenden bzw. kommenden Jahr berechnet. Weil mit dem Fortbildungsteil Designer:in (HWK) erst eineinhalb Jahre später begonnen wird, sind für diesen etwaige Gebührenerhöhungen zu berücksichtigen, die hier nicht vorausberechnet sind.

(3) Die angegebenen Aufstiegs-BAföG-Berechnungen der letztlich zurückzuzahlenden Lehrgangs- und Prüfungsgebühren gelten bei regelmäßiger Teilnahme und Erreichen des Abschlusses. Siehe www.aufstiegs-bafoeg.info/.
Über das Aufstiegs-BAföG werden die Kurs- und Prüfungsgebühren zu 100 % gefördert. Der nicht zurückzuzahlende Zuschussanteil von voraussichtlich 75 % gilt seit Start August 2020, soweit bis zum Ende eine regelmäßige Teilnahme und das Erreichen des Abschlusses nachgewiesen wird. Siehe auch unter Fördermöglichkeiten.