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Die meisten Zulassungsanfragen und Bewerbungen erhalten wir von November bis April. Einen Anmeldeschluss gibt es nicht. Wenn die maximale Anzahl an erfolgreichen Bewerber*innen erreicht ist, wird eine Warteliste erstellt für eventuell weitere Parallelklassen oder spätere Starttermine.
Wer Interesse hat, sollte also zeitig Kontakt mit uns aufnehmen zur Teilnahme an einem Infoabend.
1. Besuch Infoveranstaltung
Als ersten Schritt erwarten wir den Besuch eines Infoabends. Dort klären sich viele Fragen und Sie bekommen wichtige Eindrücke vor Ort.
2. Vorstellungsgespräch
Sie können nach dem Besuch eines Infoabends einen Termin für ein Vorstellungsgespräch vereinbaren. Ohne den Besuch einer Infoveranstaltung können Sie nur in Ausnahmefällen einen Termin für ein Vorstellungsgespräch vereinbaren.
Vorstellungsgespräche machen wir das ganze Jahr über. Sie dauern 30 bis 60 Minuten. Es sind in der Regel Einzelgespräche mit jemandem aus der Akademieleitung.
Folgende Unterlagen sind zum Vorstellungsgespräch zusammenzustellen:
Spätestens zum Vorstellungsgespräch müssen die Unterlagen bei uns vorliegen – sie können also mitgebracht werden.
Für das Vorstellungsgespräch bereiten Sie sich bitte auf eine Darstellung Ihres bisherigen Werdegangs vor, erläutern Ihre Motivation für die Wahl der gestalterischen Fortbildung bei uns und Ihre dargestellten handwerklichen bzw. gestalterischen Arbeiten.
3. Anmeldung
Soweit wir – und Sie! – nach dem Vorstellungsgespräch den Eindruck haben, dass Ihr Einstieg in das Fortbildungsstudium bei uns passt, können Sie sich formell anmelden. Das Formular dazu bekommen Sie bei uns. Oder Sie nutzen zu gegebenem Zeitpunkt die Möglichkeit zur Online-Anmeldung auf den Internetseiten des HBZ unter Weiterbildung / Gestaltung.
Unter folgendem Link können Sie die Allgemeinen Teilnahmebedingungen des HBZ einsehen.
4. Anmeldebestätigung
Nach Eingang der korrekten Anmeldung wird diese normalerweise innerhalb einer Woche bestätigt. Anschließend sollten Sie sich direkt um die Beantragung des Aufstiegs-BAföGs kümmern.
Der Einstieg in das 4. Semester setzt eine erfolgreiche Prüfung zum Abschluss „Gestalter*in im Handwerk” mit durchweg befriedigenden Ergebnissen am Ende des 3. Semesters voraus.
Ein Quereinstieg ab dem 4. Semester ist möglich, wenn der Abschluss „Gestalter*in im Handwerk” oder eine vergleichbare Qualifikation bei einer anderen Bildungseinrichtung erworben wurde. Darunter fällt auch ein Quereinstieg aus einem Design-, Architektur- oder Innenarchitekturstudium, das an einer Hochschule begonnen wurde.