Gebühren, Zuschüsse und selbst aufzubringende Anteile(1)
Stand: 22.08.2023 | Gebührenordnung für Starttermine 2024
3 Semester Vollzeit
– Kursgebühren für Start August 2024(2): 10.800 Euro
– Prüfungsgebühren: 200 Euro
– davon nach 5 Jahren und Zuschuss des Aufstiegs-BAföGs(3)
selbst aufzubringen: 2.750 Euro
6 Semester Vollzeit, falls der Abschluss Gestalter:in im Handwerk noch nicht gemacht wurde:
– Kursgebühren für Start März/August 2024(2): 21.600 Euro
– Prüfungsgebühren: 450 Euro
– davon nach 5 Jahren und Zuschuss des Aufstiegs-BAföGs(3)
selbst aufzubringen: 5.512,50 Euro
3 Semester Vollzeit, soweit der Abschluss Gestalter:in im Handwerk schon gemacht wurde:
– Kursgebühren für Start März 2024(2): 10.800 Euro
– Prüfungsgebühren: 250 Euro
– davon nach 5 Jahren und Zuschuss des Aufstiegs-BAföGs(3)
selbst aufzubringen: 2.762,50 Euro
6 Semester Vollzeit.
Die Gebühren für die Abschlüsse Meister:in + Designer:in (HWK) umfassen die des Abschlusses Designer:in (HWK), siehe oben, plus die der Meister:in-Teile I–IV. Siehe zu den einzelnen Kosten der Meister:in-Teile in den unterschiedlichen Gewerken die HBZ-Webseiten.
Bei Vollzeitfortbildungen werden darüber hinaus Kosten des Unterhalts während der Unterrichtszeit einschließlich Ferien gefördert. Für Alleinstehende ohne Kinder ergibt der Unterhaltsbeitrag 963 € pro Monat (inklusive Krankenkassen- und Pflegeversicherungsbeitrag). Mit Start ab August 2020 werden 100 % der Unterhaltsförderung als nicht zurückzuzahlender Zuschuss gewährt.
Das Aufstiegs-BAföG wird, anders als das Hochschul-BAföG, unabhängig vom Einkommen der Eltern berechnet. Eigenes Vermögen ab 45.000 € (bei Alleinstehenden) wird bei der Ermittlung des Unterhaltsbeitrags allerdings angerechnet.
Stand: August 2023
__________________________
(1) Die auf dieser Seite gemachten Angaben sind nach bestem Wissen erstellt, aber ohne Gewähr.
(2) Die Gebühren sind für Starttermine im aktuellen Jahr berechnet. Weil mit dem Fortbildungsteil Designer/in (HWK) – für die Interessent:innen, die im aktuellen Jahr mit dem/der Gestalter/in im Handwerk starten – erst eineinhalb Jahre später begonnen wird, sind für diesen etwaige Gebührenerhöhungen zu berücksichtigen.
(3) Die angegebenen Aufstiegs-BAföG-Berechnungen der letztlich zurückzuzahlenden Lehrgangs- und Prüfungsgebühren gelten bei regelmäßiger Teilnahme und Erreichen des Abschlusses. Siehe www.aufstiegs-bafoeg.info/.
Über das Aufstiegs-BAföG werden die Kurs- und Prüfungsgebühren zu 100 % gefördert mit einem nicht zurückzuzahlenden Zuschussanteil von voraussichtlich 75 % ab Start August 2020, soweit bis zum Ende eine regelmäßige Teilnahme und das Erreichen des Abschlusses nachgewiesen wird. Siehe auch unter Fördermöglichkeiten.
Zusätzlich zu den aufgeführten Lehrgangs- und Prüfungsgebühren fallen individuell unterschiedliche Kosten für Material, Werkzeuge und Geräte (ca. 1.000–5.000 € je nach eigener Entscheidung) sowie gegebenenfalls Exkursionen (ca. 200–800 € je nach Umfang) an.
Es wird erwartet, dass jeder bzw. jede Teilnehmer:in im Lauf der ersten Monate ein eigenes Laptop mit Grafikprogrammen (Adobe CC) und nach Möglichkeit eine Fotokamera (DSLR- oder Systemkamera) zur Verfügung hat. Der Förderverein der Akademie unterstützt etwaige Anschaffungen mit einem zinsfreien Darlehen von bis zu 1.200 €.