Fördermöglichkeiten

Aufstiegs-BAföG:

  • Die Fortbildungen Gestalter:in im Handerk und Designer:in (HWK) werden umfangreich über das Aufstiegs-BAföG gefördert (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz AFBG, ehemals Meister-BAföG).
  • Es werden die Gebühren und – weil es Vollzeitfortbildungen sind – auch der Unterhaltsbedarf gefördert.
  • Der Anteil des nicht zurückzuzahlenden Zuschusses erreicht bei den Gebühren bis zu 75 %. Dieser setzt sich ab Start August 2020 voraussichtlich zusammen aus 50 % Zuschuss bei regelmäßiger Teilnahme und 50 % vom verbleibenden Rest, wenn der Abschuss erreicht wird.
  • Beim Unterhaltsbedarf und einem Unterhaltssatz von 963 € (bei Ledigen ohne Kinder) beträgt der Zuschussanteil während der Zeit des Vollzeitunterrichts seit August 2020 100 %. 
  • Das Aufstiegs-BAföG wird unabhängig vom Einkommen der Eltern gewährt. Eigenes Vermögen ab 45.000 € (bei Alleinstehenden) wird bei der Ermittlung des Unterhaltsbeitrags allerdings angerechnet. 
  • Es wird für jeden bzw. jede in der Regel eine Aufstiegsfortbildung gefördert, d. h. nicht mehrere neben- oder nacheinander. Es sei denn, eine zweite Fortbildung baut auf eine erste auf. Dann werden beide gefördert, wie bei den Fortbildungen Gestalter:in im Handwerk und Designer:in (HWK).
    Aber der Meister bzw. die Meisterin wird voraussichtlich nicht zusätzlich gefördert, auch nicht, wenn die Kombination Meister:in + Designer:in (HWK) angestrebt wird.
  • Wer eine Fortbildung abbricht, wird eine andere nicht ohne weiteres gefördert bekommen. Dies wird von der BAföG-Behörde im Einzelfall je nach Umständen des Abbruchs entschieden.
    Außerdem fallen möglicherweise die Zuschussanteile für die Gebühren weg.
  • Weitere Infos zum Aufstiegs-BAföG finden Sie unter >> www.aufstiegs-bafoeg.de 
  • Die zentrale BAföG-Beratung des HBZ und Informationen zu Förderung und Finanzierung finden Sie >> hier auf www.hbz-bildung.de.

Die voraussichtlichen effektiven Zuschüsse des Aufstiegs-BAföGs, bei regelmäßiger Teilnahme und Erreichen des Abschlusses, sind unter > Gebühren / Kosten einberechnet.
  

Weiterbildungsstipendium / Begabtenförderung

Die Begabtenförderung geht bis zu (seit Januar 2023) 8.700 Euro für Handwerker:innen, die unter 25 Jahre alt sind. Eine von drei Voraussetzungen müssten Sie erfüllen, um sich zu bewerben:

  • Sie haben Ihre Gesell:innenprüfung mit einem Notendurchschnitt besser als 2,0 abgeschlossen (also 1,9 oder besser bzw. mind. 87 Punkte)
  • oder Sie sind bei einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb unter die ersten Drei gekommen
  • oder Sie weisen Ihre besondere Qualifikation durch einen begründeten Vorschlag Ihres Ausbildungsbetriebs oder der Berufsschule nach.

Die Mittel stellt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) bereit (Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung SBB Weiterbildungsstipendien). Informationen zur Begabtenförderung erhalten Sie für den Handwerkskammerbezirk Münster unter www.hwk-muenster.de unter Weiterbildung / Fördermöglichkeiten / Begabtenförderung.

Bitte wenden Sie sich an die für Sie zuständige Handwerkskammer, bei der Sie die Ausbildung absolviert haben! 
  

Bildungsscheck

Das Land NRW kann die Hälfte der Kosten einer beruflichen Fort- bzw. Weiterbildung übernehmen – Förderhöhe bis max. 500 Euro – für Beschäftigte und Privatpersonen, die im laufenden Jahr an keiner beruflichen Weiterbildung teilgenommen haben. Den Rest zahlt der Bildungsscheck-Empfänger oder der Betrieb.
Info unter www.arbeit.nrw.de und www.hbz-bildung.de 

Hinweis: Eine Addition der o.g. öffentlichen Förderungen ist nicht möglich!
  

Förderverein

Der Förderverein der Akademie für Gestaltung kann Teilnehmer:innen der Vollzeitfortbildungen, die kein Aufstiegs-BAföG bekommen, ein zinsloses Darlehen gewähren.

Laptop-Darlehen über unseren Förderverein

Zur Förderung der mobilen Computerisierung kann ein sogenanntes Laptop-Darlehen von bis zu 1.200 Euro gewährt werden.