Die Prüfungen erfolgen als Fortbildungsprüfungen nach § 42(a) der Handwerksordnung. Sie sind staatlich anerkannt.
Nach erfolgreicher Abschlussprüfung werden die entsprechenden Titel verliehen:
„Gestalter:in im Handwerk” oder „Designer:in (HWK)”.
Der Titel „Meister/in + Designer:in (HWK)” wird verliehen, wenn sowohl die vier Teile der Meisterprüfung als auch die Prüfung Designer:in (HWK) erfolgreich abgeschlossen wurde. Wer einen Meistertitel bereits vorher erworben hat oder später erwirbt, kann ebenfalls den Titel Meister:in + Designer:in (HWK) verliehen bekommen.
Jede Absolventin und jeder Absolvent erhält eine Urkunde und ein Zeugnis der Handwerkskammer Münster über die bestandene Abschlussprüfung.
Im europäischen Ausland – zum Beispiel in England, Schweden und der Schweiz – können Designer:in-Absolventen direkt zu einem Masterstudium an einer Hochschule zugelassen werden.
Wer also später eventuell einen Hochschulabschluss erreichen möchte, kann im Ausland eine Bachelor-Gleichwertigkeit unseres Designer:in-Abschlusses anerkannt bekommen.