Meister-BAföG:
Hinweis: In der Regel wird nur eine Aufstiegsfortbildung im Laufe der Berufsbildung gefördert. Bei der Antragstellung muss darüber entschieden werden, welcher Abschluss angestrebt wird. Ein ‚Aufstocken’ des angestrebten Abschlusses – z.B. von Gestalter auf Projektgestalter ist nicht zulässig! Die meisten unserer Studierenden streben den Titel Projektgestalter an.
Begabtenförderung:
Wer seine Gesellenprüfung mit einer Note besser als 2 abgeschlossen hat, Preisträger beim praktischen Leistungswettbewerb des Handwerks ist und unter 25 Jahre alt, kann aus der Begabtenförderung Berufliche Bildung bis zu 5.100 Euro Förderung erhalten.
Info unter http://www.zdh.de/(...)-handwerk.html
Bildungsscheck:
Das Land NRW kann die Hälfte der Kosten einer beruflichen Weiterbildung übernehmen – Förderhöhe bis max. 500 Euro – für Beschäftigte, die seit 2 Jahren an keiner beruflichen Weiterbildung teilgenommen haben. Den Rest zahlt der Bildungsscheck-Empfänger oder der Betrieb.
Info unter http://www.mags.nrw.de
Hinweis: Eine Addition der o.g. öffentlichen Förderungen ist nicht möglich!
Förderverein:
Der Förderverein der Akademie Gestaltung kann Teilnehmern des Vollzeitstudiums, die kein Meisterbafög bekommen, ein zinsloses Darlehen von insgesamt 6.500 Euro gewähren.
Laptop-Darlehen über unseren Förderverein:
Zur Förderung der mobilen Computerisierung der Studierenden kann ein sogenanntes Laptop-Darlehen von bis zu 1.200 Euro gewährt werden.
