Abschlüsse und Prüfung

Alle Studiengänge sind staatlich anerkannt.

Die Zulassung zu jeder Abschlussprüfung erfolgt nach ausreichender Benotung der Studienfächer und positivem Beschluss der Dozentenkonferenz.

Nach erfolgreicher Abschlussprüfung werden die entsprechenden Titel verliehen:
„Gestalter/in (HWK)” bzw. „Projektgestalter/in (HWK)”.

Der Titel "Meistergestalter/in (HWK)" wird verliehen, wenn sowohl die vier Teile der handwerklichen Meisterprüfung als auch das Projektgestalterstudium erfolgreich abgeschlossen wurde. Wer einen Meistertitel bereits vor dem Projektgestalter erworben hat oder später erwirbt, kann ebenfalls den Titel Meistergestalter verliehen bekommen.

Jeder Absolvent erhält eine Urkunde und ein Zeugnis der Handwerkskammer Münster über die bestandene Abschlussprüfung.